AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Allgemeines

Allen Aufträgen und Lieferungsvereinbarungen liegen die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde. Abweichungen hiervon, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, bedürfen unserer ausdrücklichen Anerkennung. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sowie Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware entsprechen. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben geben wir nach bestem Wissen und Erfahrungen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

2. Preise und Zahlung

Für die Berechnung sind die am Liefertage gültigen Preise maßgebend. Soweit nichts anderes vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und sonstiger Nebenkosten. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zuzahlung in bar zu erfolgen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Einziehung oder Diskontierung gehen zu Lasten des Käufers. Wir übernehmen keine Gewähr für die rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber der Kaufpreisforderung sowie der Aufrechnung mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen.

3. Lieferung

Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers, auch dann, wenn wir die Frachtkosten tragen. Unsere Lieferpflicht gilt als erfüllt, sobald die Ware unser Werk oder Lager verlassen hat oder dem Transportunternehmen übergeben ist oder – falls den Käufer die Abholpflicht trifft – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft. Die von uns genannten Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig.

4. Gewährleistung

Der Käufer hat jeweils unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und die Verbindung und Alterungsbeständigkeit verarbeiteter Lacke und Klebemittel für den vorgesehenen Verwendungszweck ausreichend ist. Unterlässt er die Prüfung, entfällt für uns jegliche Haftung. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und noch vor ihrer Verarbeitung geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird nach freier Wahl des Verkäufers die Ware ausgebessert, zurückgenommen, umgetauscht oder dem Käufer ein Preisnachlass eingeräumt. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum es Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Anzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. Von uns gefertigte Zeichnungen, Abbildungen, Entwürfe sowie Modelle, Werkzeuge, Formen, Vorrichtungen bleiben in jedem Falle unser Eigentum, auch wenn der Käufer einen Kostenanteil dafür gezahlt hat, sofern nicht anderslautende Vereinbarungen getroffen sind.

6. Lieferungsverzug

Sollte sich durch Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Verfügungen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen irgendwelcher Art, Materialmangel oder durch andere unabwendbare Ereignisse bei uns oder unseren Lieferanten sowie durch alle Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen oder verzögern, die Erfüllung unserer Vertragspflichten als Lieferer ganz oder teilweise verzögern oder behindern, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit der Behinderung oder wir sind berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Irgendwelche Schadensersatzansprüche können in diesem Fall gegen uns nicht geltend gemacht werden.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Schloß Holte- Stukenbrock. Gerichtsstand auch in Scheck- und Wechselsachen ist Bielefeld oder Gütersloh nach unserer Wahl. Für die Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht.